Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachname
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Nachmessung
Nachmünze
nachmünzen
Nachname
, m.
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I
Beiname, später auch Familienname im Unterschied zum Taufnamen
bdv.:
Geschlechtsname
vgl.
Ökelname
- brůder C. der priester ze nanamen geheiszen Bugcinrv́te1276 FreiburgUB. I 259
- Cůnrat und sin bruder Cůnrat, den man sprichet ze nanamen die Giler1283 BaselUB. II 238Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- hab ich diß offen jnstrument hierüber gestelt, mit eigner hand, namen, nachnamen, vnd notariatzeichen geschrieben1534 Frey,Pract. 28Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- so hab ich diß offen jnstrument darüber gestelt ... mit meiner eignen hand, tauff vnnd nachnammen vnderschrieben1547 Frey,Pract. 318Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- hab ich den nachnammen dem tauffnammen in disem register vorgesetzt1624 SchweizId. IV 724Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
II
herabsetzende Bezeichnung eines Menschen
- [die Lehrer sollen] die kinder [nicht] ... mit schimpflichen nachnamen belegen, wann sie nemlich dieselben wollen züchtigen1658 Hanau/SchulO.(Vormbaum) II 483Faksimile - in Google Books
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