Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachneffe
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Nachname
Nachneffe
, m.
Übs. von lat. abnepos Urgroßenkel, Abkömmling des vierten Grades
vgl.
Neffe (II)
- [in der Abbildung eines Sippschaftbaumes:] nach neffe nach nifftel1527 CCMarch. II 1 nach Sp. 24
- die erste [linea] gehet niederwarts von der ledigen celle, als nemlich söhnen und töchtern, neffe, niftel, unterneffe, unterniftel, nachneffe, nachniftel, das ist die rechte linea descendens1670 EisenachStR. 126Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte