Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nachredensweise

nachredensweise

, adv.

in Form einer Nachrede (I) 
  • sonst mein verrere notturfft vnd gerechtigkeit exceptions, außzugs, gegen, wider, nach vnd schlußredens weiß fürzubringen
    1574 Frey,Pract. 251