Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nachredensweise
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, adv.
in Form einer Nachrede (I)
- sonst mein verrere notturfft vnd gerechtigkeit exceptions, außzugs, gegen, wider, nach vnd schlußredens weiß fürzubringen1574 Frey,Pract. 251Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
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