Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nachredig
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, adj.
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verleumderisch, zu Nachrede (III) Anlaß gebend
- wir ... nit also ohn alle recht, vnss gäntzlich verderblich vnd nachredig verlieren1499 Worms/Haltaus 1393Faksimile - in Google Books
- [es wäre Heilbronn] beschwerlich und nachredig [die Ersteckung so, wie sie vom Kurfürsten angemutet werde, anzunehmen]1526 HeilbronnUB. II 103
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