Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachricht

Nachricht

, f.

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Mitteilung, Information oder Unterrichtung von öffentlichen Bekanntmachungen oder von rechtlich relevanten Sachverhalten bzw. Tatsachen, auch die Kenntnis davon
  • brief umb käuf sollen jedem nachfahren zur nachricht überantwortet werden
    1602 SchweizId. I 888
  • befelch, daß N. burgermaister, richter und rath dise instruction auf dem rathhaus 2 mallen in jahr ... zu meninglichs nachricht verlesen lassen sollen
    1608 Kärnten/ÖW. VI 458
  • wan er aber nach angenohmener sachen ... befinden wurde, das er ... dem werkh nach notturft nit abwarten khönte, so soll er dessen seinem gewaltgeber auf daß ehist es immer sein khan zur nachricht erindern [um der Schadensersatzpflicht zu entgehen]
    1654 NÖLO. II 8 § 3
  • will ein erbe sich des beneficii inventarii bedienen, soll er inwendig monaths-frist, von der zeit an zu rechnen, wann er von der ... erbschafft nachricht erlanget ... durch einen notarium ... alle zur erbschafft gehörige güter ... verzeichnen lassen
    1658? Mevius,MecklLREntw. 731
  • haben wir ... solche [neue taxordnung] ... als ein allgemeines landesgesetze zu iedermanns wissenschafft und nachrichte durch oͤffentlichen druck publiciren [lassen]
    1724 Wiesand 1056
  • ein trassirer oder ein cassirer eines wechsel-briefs, der wegen nonacceptation protestiret, ist nicht gehalten, auf eine blosse nachricht, sondern, so bald ihm der protest vorgezeiget wird, ... alsdenn an den inhaber des briefs, oder vorzeiger des protests, zu seinem vollkommenen genuͤgen gnugsame versicherung zu geben: vor die bezahlung des wechsel-briefs am verfall-tage des orts, wo die bezahlung geschehen soll
    1768 Siegel,CJCamb. II 266
  • gelangt man ... zur kaiserlichen wuͤrde ... [nur] durch eine foͤrmliche wahl, welche von den churfuͤrsten des reichs ... inner monathzeit nach erhaltener nachricht von des kaisers tod ... ausgeschrieben wird
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 83
  • eine solche ladung ..., die blos zu des vorgeladenen nachricht geschiehet, mithin dem vorgeladenen frey lässet, ob er erscheinen wolle
    um 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. XIV § 5
  • wenn des klägers anspruch aus einem angeblich mit dem beklagten gehabten geschäfte entstehet, ist der beklagte jederzeit schuldig, die davon unter sich habende urkunden und nachrichten eidlich zu ediren
    um 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 69 § 2
  • die strafe der felonie ist für erlassen zu achten, wenn der lehnsherr binnen einem jahre, nachdem er von dem lehnsfehler nachricht erhalten, denselben nicht gerügt ... hat
    1794 PreußALR. I 18 § 159
  • litisdenunciation ist ... die handlung, worin ein streitender theil von einem rechtsstreite demjenigen, der ihm zur schadloshaltung verbunden ist, nachricht giebt, damit er ihm bey dem streite beystehe
    1801 Gönner,GemProz. II 180
  • zu diesen einzelnen [Majestäts-] rechten gehoͤret ... das recht, von allem demjenigen, was im staate geschieht, in sofern das wohl des staates dabey interessirt ist, nachricht zu verlangen
    1802 RepRecht X 121
  • 1811 ÖstABGB. §§ 156, 926 u. 1290
  • [Übschr.:] wie oͤffentliche nachrichten in betreff eines verkaufs, einer verpachtung, einer lizitazion, oder von was sonst immer zu verfassen sind
    1813 Landadvokat 108
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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