Nachschuß, m.
Nachschuß, m.
I
zusätzliche, nachträglich notwendig gewordene Zahlung
vgl.
nachschießen
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einen nachschos zu vorigem kauffgelde1574 IlsenburgUB. II 324 Faksimile
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da es dan umb so viel beßer, wan mit vorgefaßten willen, ihnen ein genuegen oder nachschuß geschehen kan1604 ActaBrandenb. I 100
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[daß] solcher nachschuß [zum Kirchenbau] durch eine gemeine anlage ... einbracht werden [soll]1666 Sachsen-Gotha/QNPrivatR. II 1 S. 591
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[daß] der wein [nach seiner Versteuerung] bey vorzeigung dieses zettels in loco consumptionis accise-frey einpassiret werden muß, ohne einigen nachschuß davon zu fordern, als welcher nachschuß in der Chur-Marck hierdurch aufgehoben wird1736 CCMarch. IV 3 Sp. 462 Faksimile
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[da] wir juden von einem reichstaler von waren, die en gros verhandelt, 1/2 groschen nachschuss an accise mehr zahlen müssen1746 Stern,PreußJuden III 2 S. 996
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die ausschreibung des nachschusses [zur assecuranz-compagnie] geschieht, wenn die entstehenden schaͤden die eingenommenen praͤmien uͤbersteigen1765 PreußSeeR. Beil. S. 222
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wenn der kaͤufer durch des verkaͤufers zu leicht gewicht betrogen worden, so klagte er auf nachschuß des abgangs der waare actione emti1799 RepRecht III 334 Anm. q Faksimile
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die erbpaͤchter bleiben ... verpflichtet: ... zu zahlung des nachschußes in baarem gelde1808 Krug,StaatswPreuß. 554 Faksimile
III
"später aufgegangenes Getreide, das minderwertige Körner gibt" SchwäbWB. IV 1898
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[Frage,] wem die sprewer gegeben oder verkhaufft, vnnd ob nit der nachschuß vnd muͤlspitz darunder eingenommen werde1591 Reyscher,Ges. XII 472 Faksimile