nachsehen, v.
nachsehen, v.
I
nicht in Anspruch nehmen; duldend hinnehmen, erlauben, erlassen, absehen von
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so ein hawsung auf die gant gelegt wirdet, welher dan gült aus demselben haws hat, wil der seiner gülte nit nachsehen, so sol er die auch darauf slahen und welhem das haws mit der gant wirdet, dem sol es beleiben1441 LandshutStR. 196 Faksimile
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weil ime e.g. ... etlich hundert gulden pfant- und strafgelt nachgesehen1597 AktGegenref.² I 237
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erleschen ... derlei dienstbarkheiten durch wuͤlkhuͤrliche erlassung und wuͤssentliches nachsehen deß widerigen1599 NÖLREntw. V 172 § 4
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vorhergehunte berainungen werden zu disen ent euch vorgelessen, damit ihr keinen eingriff in dise freiheiten keinen zue oder nochsechet16. Jh. Steiermark/ÖW. VI 128 Faksimile
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[ohne Bezahlung bestimmter Gebühren] solle kain clag angenomben ... werden, es sei dan sach man wöls auß armuet oder sonsten gern nachsechen1608 Kärnten/ÖW. VI 494 Faksimile
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T.K. ... ist die straf seiner erlittnen schäden halber nachgesehen1610 AktGegenref.² II 593
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wann uns dann solche ... unziemliche haͤndel nachzusehen nicht zu verantworten seyn will1614 HadelnPriv. 183 Faksimile
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daß die obrigkeit denen juden wider die christen nicht guͤnstig sein oder zue viel nachsehen sollen1619 (inhaltl. Bezug auf 1267) Lazius,Wien II 65 Faksimile
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[der Witwe, die noch nicht 21 Jahre alt ist, kann die Vormundschaft übertragen werden, wenn] ihr dieses mangels halben aus erheblichen ursachen ein nachsehen, in rechten zu latein venia aetatis genannt, widerfahre1652 Sachsen-Gotha/QNPrivatR. II 1 S. 668
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werden auch die robothen denen hausleuten ... nachgesehen1662 ZMährSchles. 13 (1909) 65
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die strafen, so werender zeit, da kein grichtsherr gewesen, [sollen] bis an die huldigung nachgesechen sein1697 SGallenOffn. II 361 Faksimile
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sintemalen alle nachsehungen der taxen ... unserm aerario zu schaden kommen, so wird unser obrister canzler vor sich selber keine taxen nachsehen1719 Fellner-Kretschmayr III 310 Faksimile
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soll man eines jeden seinen besonderen stand, leibs- und gemuͤthsbeschaffenheit ... wohl in acht nehmen, und darnach ermessen, wie weit die straffe zu milderen, oder nachzusehen seyn moͤchte1769 CCTher. 11 § 8, 2 Faksimile
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findet der entreprenneur ... wegen der wahrscheinlichen hofnung künftiger besserung rathsam, dem arbeiter sein vergehen [Fabrikdiebstahl] für diesmal nachzusehen, so soll das fabriken-gericht nicht schuldig seyn, eine untersuchung darüber von amtswegen zu veranlassen1793 Krüger,PreußManufakt. 647
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ein versehen dieser art begeht der uebernehmer [einer Forderung], wenn er die forderung zur zeit, als sie aufgekuͤndiget werden kann, nicht aufkuͤndiget, oder nach verfallener zahlungsfrist nicht eintreibt; wenn er dem schuldner nachsieht1811 ÖstABGB. § 1399 Faksimile
III
nachfragen, Erkundigungen einziehen
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ist ertheilt, inskünfftig ... auch [bei] andern beamten ... auff ihr absterben nachsehen zu lassen, was sich under ihrer verlaßenschaft befinde, so unsern herrn angehorig sein möge1654 Nürnberg/Pitz,Schriftwesen 477