Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachsetzung
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Nachsetzung
, f., Nachsatzung, f.
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I
Übs. von lat. substitutio
wie Nacherbsatzung, auch bezogen auf einen Ersatzerben
wie Nacherbsatzung, auch bezogen auf einen Ersatzerben
vgl.
Aftersatzung
- die nachsetzunge ist die nachuolgende oder anderlich ... setzung. die setzunge helt inne in sich die nachsetzungeum 1500 Summa legum 345f. [ebd. 345-351]
- [Erfordernisse des Blindentestaments,] daß der testirer ... darzu andern seinen willen, es sei mit besetzung, nachsetzung [lat.: heredum institutiones quam substitutiones], geschäften und vermachung, vor den notarien und zeugen klärlich erzehle1512 RNotariatsO./QNPrivatR. II 1 S. 103
- woͤllen wir auch, das in sonderheit die eltern von vaͤtterlicher lini ... jren kindern oder encklin ... andere erben nachsetzen moͤgen, woͤlche nachsetzung die recht pupillarem substitutionem nennenWürtLR. 1555 S. 240Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- es mag sich aber solcher jetzgedachten nachsatzung niemands anderer gegen seinen erben, dann allein die eltern von vatters lini gegen jren kindern oder kindskindern vnd also gegen jren erben in absteigender linien gebrauchenWürtLR. 1555 S. 241Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- der ander grad [der erbsatzung] ist, die zweyt oder drit nachsatzung eins andern erbens, als wann der erst erb abgienge vnd verfiele, daß ein anderer erb an sein statt gesetzt vnd geordnet wirt1558 Gobler,Rsp. 37v
- diß [nachsatzung] ... wirt auff fünfferley weise vnderscheyden, erstlich auff gemeyne weise, vulgaris substitutio genant, wann eyn gemeyn man, der ein testament machen mag, einn andern zu einem erben nachsetzt, vnd der selbig nachgesetzte erbe auch des testaments vehig ist1558 Gobler,Rsp. 37v
- wann dann solche mengel vnd geprechlichaiten [Geistesschwäche, Taub- oder Stummheit] aufhoͤren, so erlischt die nachsetzung, vnd moͤgen die kinder oder enigklin fürter das jrig selbst verordnenNürnbRef. 1564 Tit. 30 Ges. 3Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- da der erst erb die erbschafft angenommen hette, so hoͤrt die ander erbsatzung oder substitutio auff, also, daß dabey kein hoffnung mehr ist, etwas zu erlangen, vnd ist solcher afftererbsatzung der ander grad der eynsatzung genannt, sintemal ein testierer seines gefallens also fuͤrbaß dem afftererben wider nachsetzen, vnd den dritten oder mehr grad der nachsetzung brauchen magKurpfLR. 1582 III 12 § 2Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1582 - in DRQEdit
- [Übschr.:] von erbschafften, so mit der nachsezung auf widerfal gerichtet, fidei commissa genannt1616/29 OÖLTfl.(Strätz) IV 16
- wann aber der erste erb die erbschafft angetretten hat, cessirt die substitutio, oder der ander- auch dritter- und fernerer grad der nachsetzung1713 TrierLR. I § 28Faksimile (ca. 248 KB)
- [Übschr.:] von gemeiner nachsetzung der erben, zu latein vulgaris substitutio genannt1719 BaselRQ. I 2 S. 883Faksimile (ca. 237 KB)
- diese nachsetzung [eines Nacherben für Unmündige] nennen die rechte pupillarem substitutionem, und ist einer viel anderen wuͤrkung, dann die obgenannte vulgaris substitutio1760 Hellfeld III 2166Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- nachsetzung. die setzung des zweyten erben in die stelle des ersten, der nicht erbet1762 Wiesand 769Faksimile - in Google Books
II
Weiterbetreibung eines Verfahrens, Vollstreckung
- so der gemeine amptmann yemanndenn friest vnnd ziell macht zuer betzallung, vnnd der schulttner solche zeit nit haltenn, aber der glaubiger, vmb nachsetzung ansuechenn wuͤrdt [soll mit dem Schuldner verhandelt werden]1599 Reyscher,Stat. 451Faksimile (ca. 199 KB)
- deß clegers ... ungehorßamb in rechtlichen ordinari ... process geschicht aintweder durch gar nit erschein- und nachsezung seiner außgebrachten clag von anfang, oder in wehrunten process mit nicht ordentlicher verfahrung auf die ... gerichtliche termin sondern verläss- und verseumbung derselben1616/29 OÖLTfl.(Strätz) II 20 § 1
III
Verfolgung eines Straftäters
- [keine Strafmilderung,] wenn er [verbrecher] durch nachsetzung, oder steckbriefe von seiner ergriffenen flucht zum gefaͤngniß gebracht worden1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 213
IV
Befolgung
vgl.
nachsetzen (III)
- de amptmann schal allen ... artikeln, wo ock kein twivel, underthenige getruwe volge und nasettung dhon1548 Schiller-Lübben III 160Faksimile (ca. 186 KB)
- e.f.g. gnedigem begehren ... nach, wolten wir gern gehorsamlich nachsezung ... thun1646 ZweibrückenUB. 183Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- schulteis und scheffen ... erklären anmit in nachsetzung euer gnaden befehl1783 LuxembW.(Majerus) III 240
V
Hintansetzung
- diese [retorsionsrecht] entstehet ... bey der nachsezung der auswaͤrtigen glaͤubiger den einheimischen im konkurse1785 Fischer,KamPolR. I 442Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)