Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachsinnen
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, n.
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I
wie Nachmahnung
- das ich ...nymer mer kain vordrung, zured, noch nachsynnen wellen, sullen, noch mügen vmb jar dienst, behalten gelt [usw.]1510 Indersdorf II 247f.Faksimile (ca. 357 KB)
II
Nachdenken
- soferne aber die sachen, so hochwichtig, das richter, burgmanne und die 24 geschworne nach gehabtem fleißigem bedencken und nachsinnen, was recht in derselben nit finden könten, so sollen sie in solchen sachen bei den rechtzgelahrten ... rades pflegen1578 Engelke,GogerichtDesum 69Faksimile (ca. 74 KB)
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