Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachsprache
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, f.
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I
der Vorgang des Nachsprechens (I)
- jetzt will ich meinen unachtsamen in der nachsprach begangenen fehler wiederum ersetzen1670 Abele,Unordn. II 315Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
II
wie Nachmahnung
- hirmede sint wy vnscheden ... vnde scolen bliuen an beyden siden sunder ihenegher hande nasprake1347 MecklUB. X 137
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