nachstechen, v.
nachstechen, v.
II
ein Siegel nachmachen
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diejenigen falschen muͤntzer ..., so unsere eigene muͤntz nachdrucken, oder unsere sigel faͤlschlich nachstechen, behalten wir uns selbsten zubestraffen vorNÖLGO. 1656(CAustr.) 41 § 6 Faksimile
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daß der ... secretarius ... sein [des brandenburgischen Gesandten] ... pettschafft nachstechen lassen1751 Moser,StaatsR. 45 S. 445 Faksimile
III
nachträglich prüfen
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kauf auf nachstechen (gewoͤhnlich mit angabe der zeit, binnen welcher nachgestochen werden muß) ist es, wenn der kaͤufer an den handel gebunden ist, sobald bei dem nachstechen die waare gut ... befunden wird1824 Mittermaier,PrivR. 497 Faksimile
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der kauf auf nachstechen, nachziehen u.s.w. sind im grunde nur handel auf besicht, und daher mit diesem nach einerlei grundsaͤtzen zu beurtheilen. die verschiedenen benennungen koͤnnen in rechtlicher hinsicht keinen unterschied machen1828 Pöhls,HR. I 170 Anm. 12 Faksimile