Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachsteher

Nachsteher

, m.

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"Aufseher bei der Weinlese" ÖW. XI 694
  • wellich leser oder leserin puttner tretter nachsteer etc. ... weinper verpergen ... die sol man antwurten als ander deup oder diebin dem richter
    1355 NÖsterr./ÖW. VII 531