Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachstempel

Nachstempel

, m.

unrechtmäßig nachgemachter Münzstempel
  • nachdem sich ... zutragt, das nachstempffel vnd dadurch falsche nachmuͤntzen gemacht werden, wollen wir auch ein yden ... verwarnet haben, sich dafuͤr zu huͤtten
    vor 1535 CCMarch. IV 1 Sp. 1152
unter Ausschluss der Schreibform(en):