Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachsteuererlassung

Nachsteuererlassung

, f.

Verzicht auf die Nachsteuer 
  • woferne sie aber vermittels ihrer frstl. gnd. intercession etwas bei der vorigen herrschaft der nachsteuer-erlassung halber erlangen ... würden
    1630 ArchOFrk. 37, 2 (1956) 92