Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachsteuergeld
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Nachstehung
nachstellen
Nachsteller
nachstellig
(Nachstellige)
Nachstellung
Nachstempel
Nächsterbe
Nachsteuer
Nachsteuererlassung
Nachsteuergeld
, n.
wie Nachsteuer, auch die Zahlungspflicht
- alle die jenigen vnser diener ..., so ... in ein ander vnsere statt ... ziehen ..., die sollen von jhrer ... haab, guͤtern vnd nahrunge, liegends vnd fahrends, obberuͤhrts abzugs oder nachsteurgelts gefreyet seyn1599 OPfalzLO. 153Faksimile, Ausgabe VD16-Nr. ZV 16290 - in DRQEdit
- [Befreiung der nach Amsterdam ziehenden preußischen Bürger] von erlegung des abschosses, der abfarth und nachsteuer-gelder1770 NCCPruss. IV 6619Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- [Verzicht zwischen Sachsen und Dänemark auf] abzugs-, abschoß-, zehend- oder nachsteuer-gelder1772 CSax. I 1002Faksimile - in Google Books
- 1817 ProtBundesversamml. III 222