Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachsteuergeld

Nachsteuergeld

, n.

wie Nachsteuer, auch die Zahlungspflicht
  • alle die jenigen vnser diener ..., so ... in ein ander vnsere statt ... ziehen ..., die sollen von jhrer ... haab, guͤtern vnd nahrunge, liegends vnd fahrends, obberuͤhrts abzugs oder nachsteurgelts gefreyet seyn
    1599 OPfalzLO. 153
  • [Befreiung der nach Amsterdam ziehenden preußischen Bürger] von erlegung des abschosses, der abfarth und nachsteuer-gelder 
    1770 NCCPruss. IV 6619
  • [Verzicht zwischen Sachsen und Dänemark auf] abzugs-, abschoß-, zehend- oder nachsteuer-gelder 
    1772 CSax. I 1002
  • 1817 ProtBundesversamml. III 222
unter Ausschluss der Schreibform(en):