Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nachsteuern

nachsteuern

, v.

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I die Nachsteuer entrichten
  • wie die, den die stat versagt, steurn vnd nachsteurn sollen
    LauingenStR. 1439 S. 22
  • das spruͤchwort ... wem man vorsteuert, dem wird auch nachgesteuert 
    1793 Lang,Steuerverf. 123
II nachträglich beisteuern
  • meins herrn leut lassen sich eins teils verlauten, i.f.gn. können nichts mehr contribuirn und nachsteueren 
    1591 BrfJohCasimir III 535