Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nachsteuern
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(Nachstellige)
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Nachstempel
Nächsterbe
Nachsteuer
Nachsteuererlassung
Nachsteuergeld
nachsteuern
, v.
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I
die Nachsteuer entrichten
- wie die, den die stat versagt, steurn vnd nachsteurn sollenLauingenStR. 1439 S. 22
- das spruͤchwort ... wem man vorsteuert, dem wird auch nachgesteuert1793 Lang,Steuerverf. 123Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
nachträglich beisteuern
- meins herrn leut lassen sich eins teils verlauten, i.f.gn. können nichts mehr contribuirn und nachsteueren1591 BrfJohCasimir III 535