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, v.
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I
wie nachforschen
- wer einem phand git vor gericht, der sol die selben phand offnen drye acht tag, vnd an dem dritten gericht so mag er das phand verkouffen; brist im denn, so sol er nachsůchenum 1440 ZofingenStR. 119Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- jst aber ein schatz auf einem frembden boden gefunden, und zwar mit vorsatz, und, welches der fundi dominus probiren muß, durch nachsuchen und graben, so gehoͤret er dem grund-herrn gantz und gar1705 KlugeBeamte I2 517Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
etwas beantragen, erbitten, um etwas ersuchen
- dem appellantischen teil allein der costen halber den regreß nachzuesuechen vorbehalten worden [ist]1755 SGallenOffn. I 65Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- das neuerlich nachgesuchte losungs-recht1761 Cramer,Neb. 21 S. 83Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- commercirende juden aber [müssen] mit schutzbriefen, die sie gehörig nachsuchen und lösen müssen, [bei der Verpachtung von Branntweinbrennereien] beibehalten ... werden1772 Stern,PreußJuden III 2 S. 1482
- wie denn auch dem gegentheil allemal die kosten des verzögerten processes zu erstatten, und diese sofort an den richter ohne weiteres nachsuchen zu bestimmen sindum 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 15 § 1
- es muß darum [ehrlichmachung] bey hofe vermittelst der landesjustizkollegien nachgesucht werden1785 Fischer,KamPolR. I 287Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß man inzwischen bey dem nachsuchen um die apostel gerade die formel gebrauchen muͤsse, man suche instaͤndig und oͤfters (instanter et saepius) darum nach, gehoͤret heutzutage in vielen gerichten zu den veralteten moden1798 RepRecht II 155Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- auswärtigen schutz können die landstände, ohne in das verbrechen des hochverraths zu fallen, nicht nachsuchen1804 Gönner,StaatsR. 378Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- zum wesen einer verguͤnstigung ist unumgaͤnglich noͤthig, daß solche auf das bitten oder nachsuchen des andern geschehen sey1805 RepRecht XII 86Faksimile (ca. 380 KB)
- dem erben ... steht es frey, zur erforschung des schuldenstandes die ausfertigung eines edictes, wodurch alle glaͤubiger zur anmeldung ... ihrer forderungen ... einberufen werden, nachzusuchen1811 ÖstABGB. § 813Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- der arrest, beschlag, befehl, wird bei dem praͤses des gerichtes, und wenn dieser verhindert ist, bei dem vicepraͤses nachgesucht1828 Pöhls,HR. I 379Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
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