Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachsuchung

Nachsuchung

, f.

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I Nachforschung, Ermittlung, Kontrolle
  • so ist bedacht, daß man auf kuͤnfftigen reichs-tag zu N. um erklaͤrung solches articuls dises crayses nothdurfft nachsuchung thun ... sollte
    1542 Moser,KreisAbsch. I 10
  • wir ... wollen, daß sich die nachforschung auf dieses laster [zauberey] von ungewissen, und betrüglichen erkundigungs-mitteln (als da ist die aufsuchung eines teufels-zeichen, oder hexenmahl, und derentwegen besicht- und nachsuchung an geheimen orten ...) ... enthalten werden solle
    1766 SchrMährSchles. 12 (1859) 383
  • nachsuchungen nach gestohlenen gütern
    1770 Stern,PreußJuden III 2 S. 523
  • wer zur nachsuchung von schätzen vermeintlicher zaubermittel ... sich bedient; der verliert ... sein anrecht auf einen etwa zufälliger weise wirklich gefundenen schatz
    1794 PreußALR. I 9 § 86
  • die reichsstände sollen in ihren landen ... durch nachsuchungen und patrouillen die landstrassen sicher machen
    1804 Gönner,StaatsR. 559
  • ist der verdacht nicht auf ein bestimmtes haus gerichtet, so kann das gericht in verschiedenen, oder in allen eines gewissen orts die nachsuchung anstellen
    1808 Feuerbach,PeinlR.4 473
II Antrag, Gesuch, Bitte
  • was man sonsten in der canzley für nachsuechungen und bschaidt zu begern ... hat
    1616/29 OÖLTfl.(Strätz) II 13 § 36
  • nachsuchung und ertheilung der lehnsherrlichen einwilligung
    um 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 64 § 42
  • zur nachsuchung derselben [belehnung] bestimmen die gesetze einen termin von einem annus et dies
    1799 RepRecht III 203
  • die nachsuchung dieser rechtswohlthat [der competenz] kann sowohl per modum implorationis, als per modum exceptionis geschehen
    1800 RepRecht V 325
  • die nachsuchung um declaration der sentenz, oder um erlaͤuterung der urthel ist die an den richter gerichtete bitte, den wahren sinn eines ... zweydeutigen ausspruches genau zu bestimmen
    1801 RepRecht VI 94
  • nachsuchung der erlaubniß, eine gleich weit entfernte inlaͤndische universitaͤt zu beziehen
    1814 AktWienKongr. II 46
III wie Heimsuchung?
  • desgleichen sollen unter den bauern alle diejenigen, die eines todtschlaͤgers sich annehmen, demselben beistand leisten, und daruͤber jemand in das seinige fallen und nachsuchung thun, ihre haͤlse verbrochen haben
    1650 EstRitterLR. 409
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