Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachtfrevel
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nachteilig
Nachteinigung
Nachteinung
Nach'tell
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Nachtetze
nachtetzen
Nachtetzung
nachtfischen
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bei Nacht begangene Straftat
vgl.
Nachteinung
zu
Frevel (III)
- nachtfreuel. alle die eynungen, so by nacht vnnd nebell verschuldet, sollent mit dryfacher buß ... gebüeßt werdenn1539 BernStR. I 340
- můtwillig nachtfräfel1604 ZofingenStR. 262Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- todtschleg, wundthatten, blutschleg und nachtfraͤffel1615 BernStR. VII 2 S. 815Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- daß die straf der nacht-frevel dreyfach seyn solle1762 BernStR. VII 2 S. 1025Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- zur gewissern verhuͤtung der diebstaͤhle in den weinbergen soll von jedem nachtfrevel ... gleich den zehend-freveln 1 fl. 20 kr. fanggeld entrichtet werden1803 HeidelbPolGes. 21