Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachtfutter

Nachtfutter

, n.

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(kostenloses) Futter für Pferde als Leistung bei Übernachtungen
  • so geben die geistliche fürsten doch ihnen [Klöster] ... vermeynte freyheit niemand kein nachtfutter mitzutheilen
    1521 Westphalen,Mon. IV Vorw. 78
  • wasmassen ... einige beamte ... nicht nur das mittags, sondern auch das nachtfutter auf ihre pferde zur ungebuͤhr sich reichen lassen
    1713 HessSamml. III 727
  • das nacht-futter aber so vil die haffer betrifft, passiret keinem bedienten, sondern solches muß er selbst stellen
    1743 Moser,Hofr. II Beil. 97
  • wenn wir ja auf reysen über nacht ausbleiben müssen, uns das nöthige nachtfutter zu reichen
    1752 QBauernNdLaus. 129