Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachtgeschrei
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Nachtfrist
Nachtfutter
Nachtgang
Nachtgänger
Nachtgängling
Nachtgart
nachtgefährlich
Nachtgehen
Nachtgehender
Nachtgeld
Nachtgeschrei
, n.
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verbotenes nächtliches Lärmen
- nachtgeschrei und slage1466 HeidelbStR. 497Faksimile (ca. 63 KB)
- der rath leth ouch vorbietenn alle unzcymliche nachtgeschrey1487 FreibergUB. III 474Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- ob ouch jemands in wirtz- oder andern hüseren oder vf der gassn vnzimliche nachtgeschrey oder lieder fůrte vnd tribe, dasselb ouch mit bestn fůgn abzestellen1557 BremgartenStR. 113Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- von nachtgeschrey vndt singen auff der gaßennFrankenhausenStat.(1558) 365
- ein nachtgeschrey oder uffruhr der statthum 1600 SAvoldStR. 60
- das nachtgeschrey auf den gassen ist wegen des damit gewoͤhnlich verbundenen unfugs sowohl als der stoͤhrung der einwohner fast uͤberall auf universitaͤten und in andern staͤdten bey namhafter strafe verboten. die strafe pflegt insgemein in gefaͤngniß oder geldbußen zu bestehen1803 RepRecht XI 60