Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachtheinung
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Nachthau
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Nachtheinung
, f.
I
das Einzäunen eines Grundstücks, wohl zur nächtlichen Verwahrung von Vieh
- das bezäunen des kirchhoffes und des dorffes kann dem pfarrer ... nicht auffgebürdet werden, so bleibet er auch mit den nachtheinungen, seines amtes desto beßer abzuwarten ... verschohnet1655 CöllnKons. 416
II
Zaun
- wenn die ... bruͤcken, durchtriften, viehtraͤnken, nachtheinungen nicht ordnungsmaͤßig unterhalten und berickt werden, jedes dominium 2 rthlr.1794 NCCPruss. IX 2357Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
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