Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachtherberge
Artikel davor:
Nachtgeld
Nachtgeschrei
Nachtgeselde
Nachtglocke
Nachtsgrassant
Nachthalt
Nachthalter
Nachthau
Nachtheimgarten
Nachtheinung
Nachtherberge
, f.
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nächtliche Unterkunft
- wen ein frommet geselle arbeides halven gewandert kumpt ... schal ehm der vader de erste maltidt unde nachtharbarge geven1592 HambZftRolle 39Faksimile (ca. 71 KB)
- daß kein erb-mann ... denen landfahrern ... und andern unnützen leuten eine nachtherberg geben ... soll1691 JbMittelfrk. 22 (1853) 79
- auch solle denen ledigen purschen oder menschern deß markts in der tafern oder würthshauß bei 1 fl. 4 ß pönfahl kein nachtherwerk gestattet ... werden1748 NÖsterr./ÖW. VIII 59Faksimile (ca. 47 KB)
- daß bei ohnnachbleiblicher strafe von 10 fl. niemand, der kein wirthshaus hat, sich unterstehen solle, auser seinen anverwandten und freunden, jemand fremdes eine nachtherberge in seinem hause zu gestatten, ohne hierzu bei oberamte ... die erlaubnis ... erhalten zu haben1753 SammlBadDurlach II 164Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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