Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachthutmann

Nachthutmann

, m., Nachthutleute, pl.

für die Nacht zuständiger Aufseher im Bergwerk
  • man soll einem jeden ... nacht-hut-mann ... seinen lohn bestimmen
    1575 Wagner,CJMet. 192
  • tag- und nacht-hut-leute, auch gruben-schreiber ... sollen ... vor unserm berg-meister ... aufgenommen werden
    1575 Wagner,CJMet. 192
unter Ausschluss der Schreibform(en):