Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachtläutzeit

Nachtläutzeit

, f.

Zeitpunkt, zu dem die Nachtglocke läutet
  • es sol niemant in dem purchfrid spilen lassen in seinem haus noch nachtlautzeit kainerlay spil, damit man pfennig gewinnet oder verleust
    1353 KitzbühelStR. 68
unter Ausschluss der Schreibform(en):