Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachtmutwille
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Nachtmutwille
, m.
nächtliche Ruhestörung als Straftat
- 1491 BernStR. I 254
- falls neben dem blossen nacht-muthwillen noch andere frevel begangen worden, ... dieselben frevel ... absonderlich gestraft werden sollen1762 BernStR. VII 2 S. 1046Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"