Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nach'tochter

Nach'tochter

, f.

eine Verwandtschaftsbezeichnung
vgl. Nachneffe
  • soll sich kein bruder mit ... ihrer [seiner Schwester] nachdochter so ihme im dritten ... grad der freuntschaft zugethan, in heurat begeben
    1573 NÖLTfl. II 27 § 3