Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nach'trieb

Nach'trieb

, m.

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I wie Nachhut (II) 
  • hat auch die herrschaft B. über dieses ... ein schäfferey neben der gemein besonders nachtrieb bey 300 stück
    1539/1680 ArchUFrk. 23 (1875/76) 181
  • das schub- oder zug- und anderes rind-vieh hat mehrentheils in denen hierzu angewiesenen fluhren die vorhuth und der schaͤfer den nachtrieb 
    1750 Klingner II 74
II wie Nachteil 
  • weilen derselbige denen eydtgnsch. pündten kein einigen nachtrib, abbruch oder verenderung bringen mag
    1696 Büeler 80