Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachtschreier

Nachtschreier

, m.

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I Stundenrufer
  • 2. gr. G.H. vor ein nachthorn dem nachtschreier 
    1591/92 NArchSächsG. 9 (1888) 209
II wer durch Nachtgeschrei die Nachtruhe stört
  • von gassengengern vnd nachtschreiern. ... wurde ... jmants bei nacht mit vngefugem vngeschickten geschrei gehört, der sal die nacht in des raths gefangnus enthalten werden
    1534 FrankenhausenStR. 490
  • ist ... aus dem rath ein wachmeister geordnet worden, auf dieselben nachtschreyer ... gute achtung zu geben
    1555 Altenburg/Walch,Beitr. III 106
  • sol ein jeder solcher rautzer, plöeker vnd nachtschreyer ein schwer schokh zur busse zu erlegen schuldig sein
    1657 ZSchles. 15 (1880) 145
unter Ausschluss der Schreibform(en):