Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachtsiedlung

Nachtsiedlung

, f.

Kollektivbegriff für bestimmte Abgaben an das steirische Damenstift Göß
  • was des anderen ist, das soll alles ab sein, wie das gehayssen sey, es sey fürat ... und nachsidlung pfenning, und nachsidlung habern und jaydhaber, und alle nachsidlung ... dy sol ich [Vogt] nimer nemen
    1326 DiplStyr. I 54
unter Ausschluss der Schreibform(en):