Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachtstreunen

Nachtstreunen

, n.

wie Nachtgehen (I) 
  • [daß die Übertreter] ohne einige gnad mit der zu solchem end uffgerichten wippen gestrafft werden sollen, damit mäniglich unser über solches nachtstreünen und rumoren tragendes mißfallen verspüren ... möge
    1625 Kramer,VolkslAnsbach 149