Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachttanzen

Nachttanzen

, n.

wie Nachttanz 
  • es soll aber das nachttanzen ganz verbotten sein
    1543 Hessen/Sehling,EvKO. VIII 152
  • das nachtdantzen, des gleichen das abstoßen am dantzen, auch das herumb werffen, verdrehen und sonst alle unzüchtige geberde und wortt gäntzlich unterlassen ... werden
    1603 FriedbergGBl. 15 (1940) 143