Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachttrinken

Nachttrinken

, n.

(verbotenes) nächtliches Trinken im Wirtshaus
  • weil auch ... frembde gäste bey nächtlicher weil sich bey dem trunk zu erlustiren gemeint, darbey vielmahlß allerhandt ohngelegenheiden entstehen können, alß soll der herr beständere solch nachttrinken so viel möglich abschaffen
    1660 FriedbergGBl. 13 (1938) 119