Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nachtun
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Nachtspazieren
Nachtspiel
Nachtspielen
Nachtstallung
Nachtstelane
Nachtstreunen
Nachttanz
Nachttanzen
(Nachttat)
Nachttrinken
nachtun
, v.
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jm. etwas nachtun eine Verpflichtung gegenüber jm. erfüllen
- B. wollt ... ouch nit, daß im sin frow nach sinem tod kainerlai nachtäti1479/1563 SchweizId. XIII 426Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- geluͤbde ... alles das zu thun, das ein lehen-fuͤrst und mann einem kunige zu Beheimb, als einem lehen-herrn, nachzuthun schuldig und pflichtig ist1509 Lünig,CJFeud. II 45Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)