Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachtwächter

Nachtwächter

, m.

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I männliche (vereidigte) Person, die nachts ein Gemeinwesen, eine befestigte Anlage ua. bewacht, die Stunden ausruft und bei Feuer, Diebstahl, Störung der Nachtruhe uä. einschreitet oder Alarm schlägt; seit dem Reichsbeschluß von 1731 nicht mehr als "unehrlich" behandelt, sondern den übrigen Bürgern gleichgestellt
  • die zwene scharweichter sollen by iren eyden die nachtweichter wacker halten vnd welchen weichter sie sslaffen vermercken ..., die sollen sie ... den heymbergern fürbringen
    um 1400 ArchFrankfG.2 2 (1862) 226
  • nachtwachter uff dem kirchturn zu K.
    1436 KaufbeurenUrk. 216
  • sij [burchgreven] soilen ... sweren, unsen heren vanme raide hoult ... zo syn, ... syns dienstz ind der naechtzwechter truwelichen zo warden
    um 1445 KölnAkten I 318
  • die bestelte nachtwächter sollen von Michaeli an biß Petri vor miternacht um 8 uhr bis nach miternacht umb 4 uhren die stunden außruffen
    1490 KirchheimW. 156
  • ordnen ... wir [Erzbischof von Mainz], das alle burger, so in unser stat Crautheim und Ballenbergh seindt ..., laut ... verfasten eidts schweren, dartzu alle empter, als statschreiber, underkauffer, nacht und thorwechter ... uns allein ... geschworen sein sollen
    1528 Krautheim 203
  • die lohn-, schar- oder nachtwächter sollen schwören ... dem herrn burgermeister und rath ... gehorsam ... zu sein
    1593 SchlettstStR. 868
  • ist dahin zu sehen, daß gute nachtwächter und feldschützen mögen bestellet werden, welche ihren dienst bei tag und nacht fleißig ... verrichten
    1664 AnnNassau 36 (1906) 65
  • daß keiner ... sich an die nachtwächter und den diener ... vergreiffen ... sol
    1669 BeitrRostock 9 (1915) 80
  • die vmbgehende nachtwaͤchter bey ruffung der stunden gute vffsicht haben sollen, ob sie eines verdaͤchtigen fewrs ... gewahr werden moͤchten
    1670 HessSamml. II 648
  • in welchen markt oder dorf kein nachtwachter verhanden, da soll in 14 tägen einer bestelt werden
    Ende 17. Jh. Westungarn/ÖW. VII 1021
  • es solle auch im aigen nicht nur allein wegen des feüer sondern auch wegen schlimer leiten ein nachtwachter jährlich gehalten ... werden
    17./18. Jh. NÖsterr./ÖW. VIII 1073
  • die nacht-waͤchter, wann selbige feuersgefahr vermerken, sollen nicht nur diejenigen leute, in deren hause solches entstehet, und die nachbaren sogleich aufmuntern, sondern auch durch anmahnung des trommelschlages die in denen staͤdten befindlichen garnisons, und durch laͤutung der feuer-glocke, die einwohner in allarm zu bringen, aͤußerst bemuͤhet seyn
    1722 HalberstProvR. 158
  • sollen ... die kinder ... derer gerichts- frohn- thuͤrn- holtz- und feld-huͤter, todten-graͤber, nacht-waͤchter, bettel-voͤgten ... und dergleichen ... bey denen handwerckern ohne weigerung zugelassen werden
    1731 RAbsch. IV 379
  • würd richter und gemain vorgeher auch die nachtwacht bestöllen und fleissig obsicht tragen, das zu bewahrung samentlicher burgerschaft die nachtwachter ihren dienst fleissig versehen, die stunden außruefen, und wenigsten der, an welchen die wacht ist, beständig auf der gassen bleibe
    1733 OÖsterr./ÖW. XII 343
  • daß ... obbesagte ... nachtwaͤchter, fußknechte, pfoͤrtner, schließer ... fuͤr ehrlich und redlich gehalten ... werden sollen
    1734 SystSammlSchleswH. II 1 S. 4
  • die in den doͤrfern zu bestellende nachtwaͤchter sollen auf folgende eidesformul ... beeidiget werden
    1744 BrschwWolfenbPromt. IV 266
  • nachtwachter, feldhütter und halter aufzunehmen stehet zu einer ganzen gmein
    1747 NÖsterr./ÖW. VII 392
  • in die schutzbrief steht zu erhaltung der nachtwächter und des brunnens die juden schuldig sein
    1757 Tänzer,GJudVorarlb. 67
  • nachtwaͤchter betruͤgen: 1) wenn sie, da sie an der ecken der gasse die stunden ausschreyen sollten, solche nach mitternacht mitten in der gasse ausruffen und dadurch einen schrey erspahren
    1761 Hönn,Betrugslex. 315
  • auf allen doͤrfern sollen nachtwaͤchter gehalten werden, welche des sommers um 10 uhr und des winters um 9 uhr den anfang mit rufen machen, und solches des sommers bis um 2 uhr, zur winterszeit aber bis 4 uhr fruͤh continuiren muͤssen
    1766 HalberstProvR. 269
  • jene aber welche den nachtwächter zue nachtstunden ... beleidigen, exemplarisch abgestrafet werden sollen
    1766 WürtLändlRQ. I 251
  • unter denen maasregeln und anstalten zur aufrechterhaltung der innerlichen sicherheit gehoͤret auch die ansetzung und bestellung der nachtwaͤchter, dieser bekannter policey-unterbedienten, welche zu unserm besten wachen, damit wir desto sicherer die ruhe der nacht geniesen moͤgen
    1773 Bergius,PolKamMag. VII 1
  • die nachtwächter jeden orts haben insbesondere ihre nachtwachen munter und fleißig zu besorgen, und solches durch das horn-blasen ... zu erkennen zu geben, alle gassen des dorfs zu durchgehen, und dabey auf sämtliche ... gebäude ... fleißige obsicht zu richten, auch winterszeit nicht vor 5., sommerszeit aber nicht vor 3 uhr den tag abzurufen
    1775 CSax. I 1024
  • wurden ... fuͤr ehrbar und zunftfaͤhig erklaͤrt: die land- und stadtgerichtsknechte ... todtengraͤber, nachtwaͤchter, bettelvoͤgte
    1785 Fischer,KamPolR. I 279
  • den schweinhirten auch zugleich zum tag- und nachtwaͤchter anzustellen, ist als eine in einigen doͤrfern uͤblich gewesene ungereimtheit mit allem ernste verboten
    1788 Thomas,FuldPrR. I 328
  • nachtwaͤchter sollen ihrem dienste mit ausrufung der uhr, und obsicht auf das feuer fleißig obliegen, auch dafuͤr sorgen, daß die thore zu rechter zeit gesperrt ... werden
    1817 RepStaatsVerwBaiern VI 76
  • als staats-diener in dem ... sinne der verfassungs-urkunde sind nicht zu betrachten: ... alle ... wegknechte, thorwarte, nachtwaͤchter und andere ganz untergeordnete diener
    1821 Reyscher,Ges. XVIII 101
  • ein jeder new angehender gemeindsmann ist schuldig, ein jahr lang nachtwächter zue sein
    oJ. SchriesheimW. 204 Anm.
II
nächtl. Wächter im Arbeitshaus
  • ein nachtwächter muß aus denen im hause vorhandenen leuthen genommen werden mit 16 gr. monathlich
    1742 Krüger,PreußManufakt. 595
unter Ausschluss der Schreibform(en):