Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachtzeche
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Nachtwacht
Nachtwächter
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Nachtweide
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Nachtwerken
(Nachtwerkkur)
Nachtzeche
, f.
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Nachtmahl, (verbotenes) nächtliches Gelage
- 7 pfund 16 pfenninge haben verzert hawptman von B. vnd lanntschreiber von C. selb neunt zu schlafftrüncken vnd nachtzech1495 BambBer. 37 (1875) 55
- aus vil beweglichen ursachen möcht gut sein alle nachtzechen abzustellen1541 ZSchwabNeuburg 35 (1909) 148
- soll man ... keine nachtzeche halten1555 Altenburg/Walch,Beitr. III 105
- solche winckel- und unziemliche tag- und nacht-zechen wir gar nicht zu ... gestatten gemeint ... seyn1747 Moser,Hofr. I Beil. 78Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)