Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachtzehrung
Artikel davor:
Nachtwachtgeld
Nachtwandel
(Nachtwarte)
Nachtweide
Nachtweideeinung
Nachtwerk
Nachtwerken
(Nachtwerkkur)
Nachtzeche
Nachtzechen
Nachtzehrung
, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
(einer Person zustehende) nächtliche Verköstigung
- soll in der probst thun geleyden uff ein meill wegs ... und soll im geben ein nachtzerung und nicht mher1465 Bernhard,Wetterau II 27
- [will ein herr wissen haben bey einem billichen uberschlag, so er uber land zeucht, was er zu tag und nacht auf die, so er mit in fürt, zu zerung haben muß:] wie vil man pferd tag und nacht fur 1 gulden hinbringen mag, fint man wol in der ersten nachtzerung [in gemein herrnstetten, merkten oder dorfern]1492 Eyb,Gedenkbuch 17
- ein almosen zu nachtzehrung1627 HessSamml. II 7Faksimile (ca. 368 KB)