Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachverlassen/nachverlassen
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(nachüben)
Nachunterenkel
Nachunterenkelin
Nachurenkelin
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(nachverkaufen)
Nachverlassen
, n.
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Weitervermietung
- das solches nachuerlassen [von Gebäuden oder Räumen], redlichen personen, vnd zu gleichem zimlichen geprauch gescheheNürnbRef. 1564 XVII 3Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
nachverlassen
, adj.
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