Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachverlassenschaft
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Nachverlassen
nachverlassen
Nachverlassenschaft
, f.
Erbe, Nachlaß (I)
- [bei Wiederverheiratung des überlebenden Elternteils] sollen die kinder erst und lesten betts dero vatter oder mutter nachverlassenschaft gleich in capita theilen1588 CoutLuxemb. I 143Faksimile - in Google Books
- zeugt ... der überlebendt bruder die gantze nachverlassenschafft [eines kinderlos Verstorbenen] zu sichnach 1588 LuxembW.(Majerus) I 470
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