Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachverlassenschaft

Nachverlassenschaft

, f.

Erbe, Nachlaß (I) 
  • [bei Wiederverheiratung des überlebenden Elternteils] sollen die kinder erst und lesten betts dero vatter oder mutter nachverlassenschaft gleich in capita theilen
    1588 CoutLuxemb. I 143
  • zeugt ... der überlebendt bruder die gantze nachverlassenschafft [eines kinderlos Verstorbenen] zu sich
    nach 1588 LuxembW.(Majerus) I 470