Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachvisitierung
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(nachüben)
Nachunterenkel
Nachunterenkelin
Nachurenkelin
Nachururahnherr
(nachverkaufen)
Nachverlassen
nachverlassen
Nachverlassenschaft
(Nachvertrag)
Nachvisitierung
, f.
I
nachträgliche Überprüfung
- werden die ... geschworne ... befehliget, in der nach-visitirung ... ihre pflicht besser ... in acht zu nehmen1697 SammlVerordnHannov. III 118Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
(militär)ärztliche Nachuntersuchung
- K. H., scribent ... bey der nachvisitirung ... durch d. general-armeearzt wieder tuͤchtig erkannt1811 Knapp,RepWürt. III 1 S. Beil. 165