Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachvisitierung

Nachvisitierung

, f.


I nachträgliche Überprüfung
  • werden die ... geschworne ... befehliget, in der nach-visitirung ... ihre pflicht besser ... in acht zu nehmen
    1697 SammlVerordnHannov. III 118
II (militär)ärztliche Nachuntersuchung
  • K. H., scribent ... bey der nachvisitirung ... durch d. general-armeearzt wieder tuͤchtig erkannt
    1811 Knapp,RepWürt. III 1 S. Beil. 165