Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachvotierende

Nachvotierende

, m.

natürliche oder juristische Person, die bei Abstimmungen ihr Stimmrecht zeitlich nach oder auch neben weiteren Stimmberechtigten ausübt
  • das auch sie, die churfürsten, in denselben ausschussen gemeinlich uberstimmet werden, dann jrer nit mehr als 6, dern vota erstlich gehört, der andern nachvotirenden aber aus beyden rähten 8 seyen
    1577 RTTraktat(Rauch) 70
  • hat sich ... eine praecedenz-streitigkeit erhoben, indeme Muͤnster, als von der geistlichen banck, den vorzug haben, Sachsen-Gotha aber demselben, als weit nach-votirenden, nicht weichen wollte
    1747 Moser,StaatsR. 33 S. 120
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