Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nachwägen

nachwägen

, v.

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  • die nachweger und schätzer. des prots flaisch vnnd visch. sollen ... anloben. treülich ... nachzuwegen ... vnd schätzen
    1493 TirolHGO. 152
unter Ausschluss der Schreibform(en):