Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachwäger

Nachwäger

, m.

Marktaufsichtsbeamter, der Gewicht und Wert der feilgebotenen Waren überprüft
  • die nachweger und schätzer. des prots flaisch vnnd visch. sollen ... anloben. treülich ... nachzuwegen ... vnd schätzen
    1493 TirolHGO. 152