Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachwäger
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Nachururahnherr
(nachverkaufen)
Nachverlassen
nachverlassen
Nachverlassenschaft
(Nachvertrag)
Nachvisitierung
Nachvogt
Nachvotierende
nachwägen
Nachwäger
, m.
Marktaufsichtsbeamter, der Gewicht und Wert der feilgebotenen Waren überprüft