Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachwähr
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(nachverkaufen)
Nachverlassen
nachverlassen
Nachverlassenschaft
(Nachvertrag)
Nachvisitierung
Nachvogt
Nachvotierende
nachwägen
Nachwäger
Nachwähr
, f.
eine in bestimmten Fällen (Viehkauf usw.) verlängerte Gewährleistungspflicht des Verkäufers für Sachmängel
- haben meine ... herren ... verordnet, daß was [von finnigem Vieh] in dem land verkauft, die nachwähr ein jahr und ein tag seyn solle1639?/1778? WerdenbergLB. 241
- die ... verkaüfere ich zu einer nachwähr und schadloshaltung darstelle1696 ZürichOffn. I 252Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- das mastvich betreffend, ist man kein nachwähr [schuldig]1734/36 GasterLsch. 180Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"