Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachwandel
Artikel davor:
Nachvisitierung
Nachvogt
Nachvotierende
nachwägen
Nachwäger
Nachwähr
Nachwähre
nachwährig
Nachwährschaft
nachwährschaftsweise
Nachwandel
, n.?
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
wie Nachrecht (V)
- ich [Unterrichter] swer ... das ich ... kain nachwandl nemen [will]Ende 15. Jh. StraubingStR. 314Faksimile (ca. 228 KB)
- ain ambtman hat zu nachwandl oder nachrecht alweeg vom gulden 8 ₰1654/68 Salzburg/ÖW. I 83Faksimile (ca. 37 KB)
II
zusätzlich zur Nachsteuer erhobene städtische Vermögenssteuer
- [von Steuerflüchtlingen bezog die Stadt Hall neben einer als Nachsteuer bezeichneten Abgabe noch einen Zuschlag von zwei Drittel Prozent des abziehenden Vermögens als] nachwandel16. Jh. WürtJb. 1901 S. 8