Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nachwandern

nachwandern

, v.

dem Handwerk nachwandern sich auf der Wanderschaft im Handwerk weiterbilden
  • wo ... der knecht ordentlicher weise bei seinem meister auslernen wirde, so sol er zuvor ... eim ganz jar lang dem handtwerch nachwandern 
    1578/1601 TrautenauChr. 141
  • der [maisters sohn] soll nicht eher ... aufgenommen werden, er ... habe seinem hantwergk ein jahr lang nachgwandert in frembden landen
    1584 EgerZftO. 121