Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachwart
Artikel davor:
nachwägen
Nachwäger
Nachwähr
Nachwähre
nachwährig
Nachwährschaft
nachwährschaftsweise
Nachwandel
nachwandelbar
nachwandern
Nachwart
, f., auch m.
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I
Säumnis
- so lange nachwart zur bezahlung ihrer ... guarnison1698 Moser,StaatsR. 30 S. 56Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Stundung
- einen gewissen nachlaß oder nachwart1634 Lahner,Samml. 393Faksimile - in Google Books
- [wenn die landsanlagen] nicht eingebracht, sondern aus nachlassigkeit oder guetwilligen nachwart über 3 jahr anstehent verblieben, soll die landschaft sodann das ... prioritet recht verlohrn ... haben1654 NÖLO. II 17 § 2
- memorial, daß die ... angedrohete execution ... nicht verhaͤnget, sondern selbiger [Gläubiger] noch zu einer nachwart disponiret werden moͤgte1715 Lahner,Samml. 356Faksimile - in Google Books
- daß von [den bestaͤndigen gefaͤllen] ... zur verfallzeit ohne verstattung einer langen nachwart gebuͤhrend eingebracht werden moͤge1734 Elsaeßer,BeitrKanzlei. 146Faksimile (ca. 298 KB)