Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nachwissung

Nachwissung

, f.

Bed.?
  • sie [Schöffen] erkennen ... jren lieben junckern ... ein frei gericht vnd jargedingh ohn einiche vor oder nachwissungen jerlichs ... zu halten
    1556 Mosel/GrW. II 419