Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nachzahlen
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einen Geldbetrag nachentrichten
- wo sie daran [Zahlung] ... seumig sein ... würden, sollen sie alle oft zu solchen vierunddreyssig pfund heller gelts nachzahlen1562 SchriesheimW. 277
- die accise ... nachzahlen1736 CCMarch. IV 3 Sp. 484Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- [wenn die Abgaben an den Landesherrn] von dem possessore gedachter doͤrfer nicht sollten richtig bezahlet werden, so soll das quantum eines jeden jahres ... erhoͤhet und als eine strafe ... nachbezahlet ... werden1737 StaatsbMag. VI 39 Anm.Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Kiel
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