Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): nachziehen
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Nachwurf
Nachwurfsrecht
(Nachzahl)
nachzahlen
Nachzar
Nachzeche
Nachzechen
Nachzehnt
Nachzehrung
(Nachzeugnis)
nachziehen
, v.
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I
einem Aufgebot, Geschrei (III 2) Folge leisten
- were es auch, daz im ampt zu R. genomen wurde, ... so sollen wyr nachzihen als ferre das wir dannoch by sonneschyn des tages wider heym mogen komen1351 Franken/GrW. III 534Faksimile (ca. 283 KB)
- sol ... der zentgrefe mit ... dem ganzen zentvolk [dem geschrei] nachvolgen und nachziehen1430 BadW. 6Faksimile (ca. 73 KB)
- wann uns uß- und nachzuziehen ... gebotten wurt, das wir dann samentlich ußziehen und nachvolgen sollen, was wir desselben tags getun kunden, uff unsern kosten1430 SchriesheimW. 294
II
jm. folgen, (ein Tier) verfolgen
- die inn das gericht gehörent, die hand recht, wa sie in des waldtgerichts wytraiche vnnd fryheit ... vff wildtprett forth khommendt, darzue sie eben recht hand zu jagen, dem mögent sie nachziehen denn tag, vnd ziehent sie wider herham, so sie vss der vorgenannten wytreiche khomment, so sollent sie im nit me nachziehen, aber alle dieweil sich in der wytraiche dass wildtprett vffsetzet, so mögen sie im wohl mornendts wider nachziehen1456? Schwarzwald/GrW. I 384Faksimile (ca. 248 KB)
- wann das verlassen ein fromme eeren person ... ist, soll die nit gezwungen werden, irem abgeträttnen eegemachel naͧch ze züchen1533 BernStR. VI 1 S. 400Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
III
(einem Gewerbe, einer Erwerbstätigkeit) nachgehen, auch jm. nacheifern
- G. ... hatt all sein gut, in dem er der ritterschafft nachgezogen, verbraucht1561 BiblLitV. 40 S. 181
- wo ... ainer ... ain außlennder zusein befunden wurden, den ... sollen ... die ... oberkaiten ... ainen ayd ... schwoͤren lassen ... gardtent vnn hausierendt, in diß landt nit zukumen, er ziehe dann ... seinem ehrlichen gwerb ... nachTirolLO. 1573 VII 17Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- sollen ... durchreisende personen, so ohne zehrung sein, doch welche dem bettelstab nicht nachziehen ... beherbergt ... werden1574 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 478Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- weiln ich zur selben zeit dem kriegswesen nachgezogen1635 Diefenb.-Wülcker 775Faksimile (ca. 189 KB)
IV
jm. etwas ersatzweise beschaffen
- moͤhte das ... [den Klosterfrauen übertragene] gůt den cins nút getragen, so sol ich oder mine erben inen nachziehen von anderme unserem gůte1300 FreiburgUB. II 356
- [wenn] der kauff [von Vieh] uf die wort [Ausschluß der Sachmängelhaftung] beschicht, so soll darnach kainer dem andern von desselben wegen nützit schuldig sin nachzeziechen1565 SGallenOffn. I 478Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
VI
verlieren, Verlust erleiden
- [weil aber ... kein Nachlass erfolgt und die Bauerschaft an dem geordneten Lohn] ferne wegs halben ein merklichs nachziehen müssen [haben wir ihnen an Lohn noch etwas weiteres geschöpft und in den amtsschaden gebracht und auf alle ... umgelegt]1599 WürtLTA.2 II 93
VII
Kauf auf Nachziehen Kaufvertrag unter Vorbehalt der Billigung
- der kauf auf ... nachziehen ... [ist] im grunde nur handel auf besicht1828 Pöhls,HR. I 170 Anm. 12Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte